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   FG Münster, 10.07.2002 - 8 K 7260/98 L   

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https://dejure.org/2002,19614
FG Münster, 10.07.2002 - 8 K 7260/98 L (https://dejure.org/2002,19614)
FG Münster, Entscheidung vom 10.07.2002 - 8 K 7260/98 L (https://dejure.org/2002,19614)
FG Münster, Entscheidung vom 10. Juli 2002 - 8 K 7260/98 L (https://dejure.org/2002,19614)
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  • BFH, 06.05.1994 - VI R 47/93

    Lohnsteuer - Pauschale - Entstehung - Außenprüfung - Finanzamt - Haftungsbescheid

    Auszug aus FG Münster, 10.07.2002 - 8 K 7260/98
    Die pauschale Lohnsteuer entsteht nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 06.05.1994 - VI R 47/93, BFHE 174, 363; BStBl II 1994, 715) im Zeitpunkt des Zuflusses des Arbeitslohns beim Arbeitnehmer.
  • BFH, 02.02.1994 - VI R 109/89

    Fahrtaufwendungen eines Arbeitnehmers mit mehrfachem täglichen Ortswechsel (z. B.

    Auszug aus FG Münster, 10.07.2002 - 8 K 7260/98
    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 2.2.1994 VI R 109/89, BStBl II 1994, 422) ist es mit dem Begriff der Arbeitsstätte sogar vereinbar, den Betrieb des Arbeitgebers auch dann als Arbeitsstätte i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG anzusehen, wenn der Arbeitnehmer ihn regelmäßig nur aufsucht, um unwesentliche arbeitsvertraglich nicht geregelte Nebentätigkeiten zu erledigen.
  • BFH, 28.10.1998 - IV B 21/98

    Fahrten zwischen Wohnhaus mit Bürotrakt und Praxis

    Auszug aus FG Münster, 10.07.2002 - 8 K 7260/98
    Dies gilt jedoch nicht für Fahrten zwischen dem häuslichen Arbeitszimmer und weiteren Arbeitsstätten (vgl. zur Rechtslage BFH vom 28. Oktober 1998 IV B 21/98 BFH/NV 1999, 609 m.w.N.; Schmidt Drenseck EStG 20 Aufl. § 9 Rz 129, Bergkemper in HHR EStG § 9 Anm. 453, Thürmer in Blümich EStG § 9 Rz 267).
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